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Rehhecke, Neuss

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)
 

Im Zuge der Erweiterung eines Krankenhauskomplexes erfolgt ein Ausbau einer bestehenden Kanaltrasse. Die Planung sieht vor, einen Regenwasserkanal Größe DIN 400 und einen Schmutzwasserkanal Größe DIN 250 zu verlegen. Unter Berücksichtigung der Baugrubenbreite, der Sicherheitsstreifen, der benötigten Baustraße und an die Baumaßnahme angrenzenden Flurschäden entspricht der Eingriffsraum einer Breite von 12 m. Die Baustelleneinrichtung erfolgt auf der Fläche eines ehemaligen Spielplatzes.

Insgesamt beträgt die Größe des Plangebietes ca. 3.000 m².

Im Rahmen des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages werden die umweltrelevanten Ausmaße dieser Kanalsanierung erfasst und bewertet sowie ein entsprechender Maßnahmenkatalog erstellt, um den Eingriff in die Landschaft wieder auszugleichen. Als gesetzliche Grundlage für den Landschaftspflegerischen Begleitplan dienen das Bundesnaturschutzgesetz und das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen. Nach der Erfassung der im Raum vor dem Eingriff vorhandenen Biotoptypen wurde der Bestand nach der Methode „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“, herausgegeben von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW-Verfahren) bewertet und mit den geplanten Maßnahmen im Plangebiet quantifiziert.

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