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Landwirtschaftlicher Betriebshof, Kreis Düren

Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

 

Der Besitzer eines Vierkanthofes beabsichtigt in unmittelbarer Nähe seiner bisherigen Hofanlage einen neuen Betriebshof zu bauen.  Durch bauliche Einschränkungen seitens des Denkmalschutzes kann der bestehende Gutshof den Anforderungen der modernen Landwirtschaft nicht mehr gerecht werden. Im Zuge der Baugenehmigung besteht die Notwendigkeit einen Landschaftspflegerischeren Begleitplan zu erstellen; dieser dient dazu festzustellen, in welchem Ausmaß die neuen Gebäude die bestehende Landschaft beeinträchtigen und welche Maßnahmen nötig sind um die Beeinträchtigungen zu kompensieren.

Das Planungsgebiet umfasst eine Ackerflur. Daran angrenzend liegt eine mit Gehölzen bestandene Mulde (Maar), die als geschützter Landschaftsbestandteil klassifiziert ist. Zusätzlich zum LBP fordert die untere Landwirtschaftsbehörde des zuständigen Kreises ein Artenschutzrechtliches Gutachten.

Als gesetzliche Grundlage für den Landschaftspflegerischen Begleitplan dienen das Bundesnaturschutzgesetz und das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen. Nach der Erfassung der im Raum vor dem Eingriff vorhandenen Biotoptypen wurde der Bestand nach der Methode „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW“, herausgegeben von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW-Verfahren) bewertet und mit den geplanten Maßnahmen im Plangebiet quantifiziert.

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